{"id":27,"date":"2019-02-11T18:05:56","date_gmt":"2019-02-11T17:05:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/?page_id=27"},"modified":"2019-02-11T18:05:56","modified_gmt":"2019-02-11T17:05:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id=\"content\">\n<h2>AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><br \/>\nDie vorliegenden Liefer- und Verkaufsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebotes bzw. Gesch\u00e4ftsabschlusses zwischen Fa. NT Bew\u00e4sserungssysteme e.U.(im folgendem auch &#8222;Auftragnehmer&#8220; genannt) und dem Kunden (im folgenden &#8222;K\u00e4ufer&#8220;, &#8222;Besteller&#8220; oder &#8222;Auftraggeber&#8220; genannt). Sie gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr auch insoweit, als bei einem Einzel- oder Teilauftrag im Rahmen einer bestehenden Gesch\u00e4ftsbeziehung auf sie nicht besonders Bezug genommen wird. Alle Angebote bzw. Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcsse richten sich ausschlie\u00dflich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware vom Besteller anerkannt werden.<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsabschlu\u00df<\/strong><br \/>\nAuftr\u00e4ge und Bestellungen verpflichten den Auftragnehmer erst nach der durch ihn erfolgten Auftragsbest\u00e4tigung. Der Auftragnehmer kann jedoch vor Beginn der Vertragserf\u00fcllung oder w\u00e4hrend derselben vom Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtung zur\u00fccktreten, wenn h\u00f6here Gewalt die Durchf\u00fchrung oder die Materialbeschaffung unm\u00f6glich macht. Die Vergabe des Auftrages &#8211; ganz oder teilweise &#8211; an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Zusatzauftr\u00e4ge bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Auftragnehmer. Mitarbeiter und sonstige vom Auftragnehmer herangezogene Arbeitskr\u00e4fte sind nicht zur Entgegennahme von \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Zusatzauftr\u00e4gen berechtigt, sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber nichts Gegenteiliges, insbesondere eine Bevollm\u00e4chtigung bestimmter Personen mitgeteilt hat. \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Zusatzauftr\u00e4ge, die entgegen dieser Bestimmung einer Arbeitskraft \u00fcbertragen werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und k\u00f6nnen daher vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Arbeiten, die zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung des Auftrages unbedingt notwendig bzw. unvermeidlich sind, jedoch ohne Verschulden des Auftragnehmers erst w\u00e4hrend der Arbeitsdurchf\u00fchrung erkannt werden, sind dem Auftraggeber unverz\u00fcglich zu melden. Sofern es sich dabei um unbedingt notwendige bzw. unvermeidliche Arbeiten handelt, die eine Kosten\u00fcberschreitung um mehr als 15% des vereinbarten Entgelts bewirken, muss der Auftraggeber diese vor Durchf\u00fchrung genehmigen. Nur wenn der Auftraggeber die Arbeiten genehmigt, ist er verpflichtet, diese zu bezahlen. Ansonsten kann der Auftraggeber aber aus diesem Grund vom Vertrag zur\u00fccktreten. In diesem Fall sind alle bisher geleisteten Arbeiten zu verg\u00fcten. Bei einer Kosten\u00fcberschreitung von weniger als 15% des vereinbarten Entgelts ist der Auftraggeber auch ohne eine Genehmigung zur Bezahlung verpflichtet. Werden im Laufe der Durchf\u00fchrung der Arbeiten \u00fcber das Angebot hinausgehende Arbeiten f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfig erkannt, so ist ebenfalls dem Auftraggeber unverz\u00fcglich Nachricht zu geben. Wenn der Auftraggeber diese Arbeiten genehmigt, gelten sie als Zusatzauftr\u00e4ge, die gesondert zu verrechnen sind.<\/p>\n<p><strong>3. Ausf\u00fchrung der Arbeiten<\/strong><br \/>\nZur Ausf\u00fchrung der Leistung ist der Auftragnehmer erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber verpflichtet. Vereinbarte Ausf\u00fchrungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverh\u00e4ltnissen abh\u00e4ngig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausf\u00fchrungstermine in dem Ausma\u00df, in dem die Witterungsverh\u00e4ltnisse die Arbeiten verz\u00f6gern bzw. unm\u00f6glich machen. Die notwendige Ger\u00fcstung, Aufzugsm\u00f6glichkeit samt Wartung, Bauwasser, Strom und sonstige notwendigen, baulichen Voraussetzungen hat der Auftraggeber, wenn nicht ausdr\u00fccklich anderes vereinbart worden ist, kostenlos beizustellen.<\/p>\n<p><strong>4. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>\nDie Preise sind sowohl bei Angeboten als auch im Abschlussfall &#8211; wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde &#8211; freibleibend. Die angegebenen Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Kosten\u00e4nderungen bis zur Lieferung gehen zu Gunsten bzw. zu lasten des K\u00e4ufers \/ Bestellers. Fa. NT Bew\u00e4sserungssysteme e.U. ist berechtigt, zwischenzeitige Preis- und Kosten\u00e4nderungen einschlie\u00dflich Ver\u00e4nderungen der W\u00e4hrungsparit\u00e4t bei Erstellung der Faktura oder in Form einer Nachtragsfaktura zu ber\u00fccksichtigen. Ein R\u00fccktrittsrecht kann vom K\u00e4ufer dadurch nicht abgeleitet werden. Kosten f\u00fcr Montage sind in den Preisen nicht inbegriffen, sofern nicht bereits im Kostenvoranschlag angef\u00fchrt. Diese werden nach dem jeweils g\u00fcltigen Regiesatz verrechnet. Irrtum, Druckfehler oder Preis\u00e4nderungen sind vorbehalten. Zahlungen sind sofort ohne Abzug f\u00e4llig. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen des Bestellers, werden Zahlungen auf die jeweils \u00e4ltesten Forderungen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und f\u00fcr uns spesen- und kostenfrei angenommen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nicht an Erf\u00fcllungs Statt angenommen. Bei \u00dcberschreitung eines vereinbarten Zahlungstermines werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, 1,5% Verzugszinsen pro Monat oder Verzugszinsen in der H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der \u00d6sterreichischen Nationalbank zuz\u00fcglich Umsatzsteuer, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens, f\u00e4llig. Au\u00dferdem ist der Besteller in jedem Fall verpflichtet, die Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Sollten die von uns zu entrichtenden Bankzinsen h\u00f6her sein, gelten diese als vereinbart. Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen, bzw. Zahlungen, aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen behaupteter Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche oder wegen nicht vollst\u00e4ndiger Lieferung, zur\u00fcckzuhalten. Alle unsere Forderungen werden sofort f\u00e4llig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschlu\u00df eine wesentliche Verschlechterung in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, k\u00f6nnen wir vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p><strong>5. Gew\u00e4hrleistung <\/strong><br \/>\n(F\u00fcr dem Konsumentenschutzgesetz unterliegende Gesch\u00e4fte gelten die in Punkt 5 nachfolgenden Bestimmungen nur soweit zul\u00e4ssig). Wir gew\u00e4hrleisten, dass unsere Lieferungen nicht mit M\u00e4ngeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften geh\u00f6rt, behaftet sind. F\u00fcr mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschr\u00e4nkt sich unsere Gew\u00e4hrleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum \u00fcber. Soweit wir einen ger\u00fcgten Mangel anerkennen, \u00fcbernehmen wir die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Arbeits- und Materialkosten. Jede Gew\u00e4hrleistungsverpflichtung erlischt, wenn Defekte durch unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung, normalen Verschlei\u00df oder durch von uns nicht genehmigte Eingriffe, wie Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten herbeigef\u00fchrt wurden. Beanstandungen, die sich auf falsche oder unvollst\u00e4ndige Lieferung oder auf sofort erkennbare M\u00e4ngel beziehen, m\u00fcssen uns binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Ware als abgenommen. F\u00fcr Zulieferteile anderer Erzeugerfirmen gelten deren Garantiebestimmungen und sind Ersatzleistungen erst nach Anerkennung durch den Erzeuger m\u00f6glich. R\u00fccksendungen von Waren bed\u00fcrfen unseres vorherigen schriftlichen Einverst\u00e4ndnisses. M\u00e4ngel einzelner St\u00fccke berechtigen nicht die ganze Sendung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>6. Eigentumsvorbehalt <\/strong><br \/>\nAlle von uns gelieferten Produkte, sowie die aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen, bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen sonstigen Kosten in unserem Eigentum. Wir sind berechtigt, den sofortigen R\u00fccktritt vom Vertrag zu erkl\u00e4ren, wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des K\u00e4ufers ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung mangels Verm\u00f6gen abgelehnt wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Zuverl\u00e4ssigkeit bestehen. In diesem Fall sind die gelieferten Produkte zur\u00fcckzustellen und ist der K\u00e4ufer verpflichtet, f\u00fcr die eingetretene Wertminderung sowie f\u00fcr Aufwendungen bereits erbrachter Leistungen und sonstiger Sch\u00e4den Ersatz zu leisten. Wir k\u00f6nnen eine Stornogeb\u00fchr von 20% des Kaufpreises verlangen.<\/p>\n<p><strong>7. Haftung <\/strong><br \/>\nFa. NT Bew\u00e4sserungssysteme e.U. haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch ihre grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz verschuldet wurden und zwar nur bis zur H\u00f6he des vereinnahmten Entgeltes jenes Produktes, das den Schaden verursacht hat. Anspr\u00fcche, die dar\u00fcber hinausgehen, insbesondere alle weiteren Schadenersatzanspr\u00fcche, sind ausgeschlossen. Der Ersatz von Sch\u00e4den f\u00fcr entgangenen Gewinn sowie von mittelbaren und\/oder Folgesch\u00e4den ist in jedem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen <\/strong><br \/>\nIst eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die G\u00fcltigkeit des \u00fcbrigen Vertrages nicht ber\u00fchrt.<br \/>\n<strong><br \/>\n9. Abtretbarkeit von Anspr\u00fcchen <\/strong><br \/>\nRechte und Pflichten aus diesem Vertrag k\u00f6nnen vom Kunden nur im schriftlichen Einvernehmen mit Fa. NT Bew\u00e4sserungssysteme e.U. an Dritte abgetreten werden.<\/p>\n<p><strong>10. Schiedsgutachten und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nBei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber \u00fcber Fragen fachlicher Art ist das Schiedsgutachten eines Sachverst\u00e4ndigen, der auf Antrag eines der Streitteile von der Wirtschaftskammer des Bundeslandes, in dem der Auftragnehmer seinen Unternehmenssitz hat, aus der Liste der st\u00e4ndig gerichtlich beeideten Sachverst\u00e4ndigen zu bestellen ist, bindend. Die Kosten des Gutachtens tr\u00e4gt jener Teil, dessen Meinung unterliegt, im Zweifelsfalle werden die Kosten von den Streitteilen je zur H\u00e4lfte getragen. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist dasjenige sachlich zust\u00e4ndige Gericht \u00f6rtlich zust\u00e4ndig, in dessen Sprengel die Leistungserf\u00fcllung erfolgte, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung vorliegt oder zwingende gesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Allgemeines Die vorliegenden Liefer- und Verkaufsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebotes bzw. Gesch\u00e4ftsabschlusses zwischen Fa. NT Bew\u00e4sserungssysteme e.U.(im folgendem auch &#8222;Auftragnehmer&#8220; genannt) und dem Kunden (im folgenden &#8222;K\u00e4ufer&#8220;, &#8222;Besteller&#8220; oder &#8222;Auftraggeber&#8220; genannt). Sie gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr auch insoweit, als bei einem Einzel- oder Teilauftrag im Rahmen einer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=27"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":28,"href":"https:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27\/revisions\/28"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bewaesserung.cc\/wp\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=27"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}